Internet Recht – Ärgernis GEMA

Urheberrechtsschutz speziell in der Musik sollte traditionell Komponisten aber auch Verleger ein adequates Einkommen verschaffen und damit überhaupt einen Kulturbetrieb ermöglichen. Speziell die Herausgabe von Noten war extrem teuer, da die Noten von Spezialisten in Handarbeit gestochen werden mussten. Die Herstellung der Noten z.B. einer Mahler Sinfonie verschlang immense Summen, die nur sehr langsam durch Verkauf der Noten und Gebühren für die Aufführung wieder hereinkamen. Dadurch erklärt sich auch die sehr lange Zeit (70 Jahre nach Ableben des Komponisten) für die der Schutz wirksam ist. Anders als bei Patenten wird für diesen Schutz keine Gebühr verlangt. Auch wird die Erfindungshöhe anders als bei Patenten praktisch nicht geprüft. Raubdrucke, Aufführungen ohne Bezahlung der Gebühren und andere Betrügereien waren in der Musikszene (wie in anderen Wirtschaftszweigen) an der Tagesordnung. Da sich der einzelne Komponist nur schwer gegen solche Praktiken wehren konnte, lag es nahe eine Organisation zu gründen, an welche die Musiker ihre Rechte abtraten und die dafür das Inkasso der Gebühren für die Aufführungen übernahm. Die Verleger verdienten ihr Geld haupsächlich durch den Verkauf von Noten und später Schallplatten und CDs, sicherten sich aber auch sehr schnell einen Teil der Einnahmen für Aufführungen. Dabei schnitt der Komponist meist schlecht ab, da die Verleger am längeren Hebel saßen.

Die GEMA hat nun ein System etabliert, bei der jeder der Musik für Zuhörer macht (auch mit Radio oder CD Spieler) an die GEMA Gebühren zahlen muss. Beispiele für ein E (ernsthaft) Musik Konzert eines Musikvereins in der Kirche oder der Gemeindehalle, für das 10 € Eintritt verlangt wird, sind gemäß Tarif der GEMA für einen Raum, der 300 Leute fasst, 478.75  € fällig (wenn mehr als 9 Musiker spielen). Interessanterweise ist die Gebühr nur von der Größe des Raumes abhängig und nicht von der Zahl der Besucher. Wenn speziell bei Neuer Musik wenig Zuhörer kommen, macht der Veranstalter schnell Verlust. Falls Sie auf ihrer privaten Website ein bischen Hintergrundmusik laufen haben, kostet das 35 € im Jahr (für Unternehmen 360 €) für 120 k Zugriffe auf die Website. Sind es mehr, wird es teurer. Dies läßt schon ein wenig den Irrsinn der Tarifgestaltung der GEMA erkennen, wo es speziell in der U Musik Tarife für Karnevalsvereine, Zahnarztbeschallung (mit und ohne Kopfhörer), Straßenmusiker, die im Freien spielen usw.  gibt. Rundfunk und Fernsehen bezahlen natürlich spezielle Tarife.  Bezahlt nun ein Veranstalter brav seine Gebühren an die GEMA kann er sich nicht darauf verlassen, dass er damit alle Urheberrechte abgegolten hat. Es gibt nämlich immer mehr Komponisten und Bands, die ihre Musik direkt vermarkten (und dann auch bei ihren Konzerten keine Gebühren an die GEMA abdrücken müssen). Mit vielen Ländern hat die deutsche GEMA auch keine bilateralen Abkommen. In vielen Fällen kassiert die GEMA widerechtlich Gebühren, für Werke, für die sie gar keinen Vertretungsauftrag hat.

Während der Inkasso Betrieb der GEMA allgemein bekannt und unbeliebt ist, interessiert sich fast niemand dafür wie und an wen das eingenommene Geld (ähnlich wie beim ADAC) ausbezahlt wird. Theoretisch muss jeder Veranstalter, Rundfunk, Fernsehen usw eine Liste erstellen, welche Titel wo, wie oft und wie lange gespielt werden, und bei der GEMA zur Auswertung einreichen.  Richtig Geld kann man z:B. nur machen, wenn Kompositionen in Runfunk und Fernsehen gespielt werden. Das erklärt auch die kläglichen Werke von Dieter Bohlen, Stefan Raab, Musikantenstadl und Co, die nur für den Zweck der GEMA Gebühren in Windeseile und mit Computerhilfe generiert werden. Man sollte sich einmal den Verteilungsplan der GEMA ansehen und ist dann überzeugt, dass es niemals eine eingermaßen gerechte Verteilung der eingenommenen Gebühren geben kann. Speziell der hohe Anteil der Verlage ist nicht mehr zeitgemäß. Heute liefert der Komponist sein Werk digital ab – dem Verleger entstehen nur noch geringe Kosten für den Druck. Der Vertrieb spezieller Musik erfolgt schon heute hauptsächlich über das Internet.

Das Geld wird natürlich nur an Mitglieder der GEMA verteilt. Ein Komponist kann z.B. Mitglied bei der GEMA werden, wenn er mehrere handgeschriebene Kompositionen bei der GEMA einreicht. Zusätzlich sollte er noch eine Aufführungsliste seiner Werke (die waren ja dann alle nicht von der GEMA geschützt!) usw einreichen. Das Ziel ist klar – nur ein kleiner Teil der GEMA hörigen Musiker, Verleger und Rechteinhaber soll was von dem Kuchen abbekommen. Wird ein Komponist Mitglied bei der GEMA, dann tritt er die Vertretung der Aufführungsrechte für alle seine Werke (existierende und zukünftige) an die GEMA ab. Dazu passt natürlich, dass die GEMA aus „Datenschutzgründen“ keine Liste veröffentlicht, wer nun wirklich wieviel Geld aus dem Topf erhält. Am liebsten wäre es der GEMA, wenn man eine pauschale Gebühr ähnlich GEZ, oder Gerätegebühr einführen würde. Dann könnte man das Geld noch einfacher und ohne viel Aufwand vermauscheln.

Wie kann man sich gegen dieses unsinnige System wehren?

Komponisten:
Solange Komponisten wenig bekannt sind, sollten sie ihre Werke frei (z.B. Creative Commons 3.0) oder vorbehaltlich einer kommerziellen Nutzung im Web verteilen. Hat man einen gewissen Bekanntheitsgrad erreicht, sollte man zunächst versuchen, einzelne Werke an einen Rechteverwerter zu verkaufen oder die Noten im Download und die Nutzungsrechte an ausübende Musiker oder im Internet direkt zu verkaufen. Da Komponisten heute druckreife Noten mit Musik-Editier-Systemen erstellen, sind Verleger eigentlich nicht mehr notwendig. Werbung für Nischenanbieter ist eigentlich nur im Internet möglich. Erst wenn ein Komponist wirklich erfolgreich ist, sollte er prüfen, ob er einer Organisation wie der GEMA beitritt. Dann kann er aber keine speziellen Verträge für seine Werke mehr abschließen und wird bei der Verteilung der Gelder von der GEMA eventuell ausgetrickst.

Musiker:
Nehmen Sie nur eigene (auch Bearbeitungen alter Musik) oder freie Werke in ihr Programm auf. Vermeiden Sie Neuausgaben alter Werke. Häufig findet man die Originalnoten oder alte Ausgaben in Online Bibliotheken, die nicht mehr dem Urheberschutz unterliegen. Machen sie Veranstalter darauf aufmerksam, dass ihre gespielten Werke GEMA frei sind und keine GEMA Gebühren bezahlt werden müssen. Wollen sie moderne Musik spielen, kaufen sie die Musik direkt beim Komponisten ein (der wird meistens froh sein, dass sein Werk überhaupt zur Aufführung kommt und freut sich über eine Referenz für seine Vita) und lassen sie sich bescheinigen, dass das Werk GEMA frei ist. Falls sie nur ein oder zwei GEMA pflichtige Stücke in einem Konzert spielen, gelten niedrigere GEMA Gebühren. Stellen sie nur Werke ins Internet, für die sie die vollen Rechte besitzen!

Veranstalter:
Bezahlen sie die GEMA Gebühr nicht automatisch. Falls sie bezahlen, lassen sie sich von der GEMA bescheinigen, dass die GEMA die Rechte für alle aufgeführten Werke hat und handeln sie eine niedrigere GEMA Gebühr aus, wenn die GEMA das nicht garantieren kann. Da kan man schnell einen Tausender bei einem größeren Konzert sparen, den man dann den Komponisten und den ausführenden Künstlern direkt zukommen lassen sollte. Die meisten haben es bitter nötig !

Gesetzgeber:
Urheberechte sollten nur direkt mit dem Kauf von Produkten – Kauf/Download von Noten, Kauf/Download von Musikstücken entgolten werden. Den Urhebern bleibt es überlassen, ob und wie sie ihre Urheberrechte wahrnehmen wollen. Mißbrauch ist als Diebstahl von Eigentum wie bei anderen Produkten auch zu verfolgen und zu ahnden. Alle Versuche von Organisationen wie GEMA, pauschal Gelder für Urheberrecht (oder für Werke die nicht von der GEMA vertreten werden) zu kassieren und exklusiv an begünstigte Mitglieder zu verteilen sind zu unterbinden. Es ist zu prüfen, ob der überlange Schutz (70 Jahre über den Tod des Komponisten hinaus) von Musik noch zeitgemäß ist. Eventuell sollte man eine jährliche Schutzgebühr ähnlich wie bei technischen Patenten und eine zentral Registratur für geschützte Werke einführen. Es ist nicht einzusehen, dass die Urheberrechte von Musikern bei meist sehr geringer Erfindungshöhe wesentlich besser geschützt werden als die Urheberrechte von Ingenieuren.

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