Es ist sicher sinnvoll die Steuerpflichtigen und die Steuerdaten zentral zu erfassen. Beim Erlass des Gesetzes wird sicher der Bundesdatenschutzbeauftragte gehört und der Zugriff auf die Daten per Gesetz genau geregelt. Natürlich läßt sich das Gesetz auch ändern, wenn die Daten erst einmal da sind. Ein grundsätzliches Problem beim deutschen Datenschutz ist jedoch, dass Personen, Firmen und Behörden, die diese Daten widerrechtlich benutzen eigentlich nichts zu befürchten haben. Firmen und Behörden sollten einen Datenschutzbeauftragten ernennen, der voll verantwortlich für den Mißbrauch von persönlichen Daten in der Firma oder der Behörde ist. Der Mißbrauch muss auch per Gesetz bestraft werden und mit empfindlichen Geldstrafen und Entschädigungen für die Betroffenen geahndet werden. In USA können Privatkläger Firmen leicht verklagen, wenn persönliche Daten mißbraucht werden. Der Firmenvorstand ist verantwortlich für den Datenschutz. Der Vorstand wird die Verantwortung für den Datenschutz auf ein Vorstandsmitglied delegieren, das Datenschutzmaßnahmen in der Firma einleiten und kontrollieren muss. Solange in Deutschland der Schutz der persönlichen Daten nur auf unverbindliche Regeln und moralischen Apellen beruht, wird wohl niemand den Datenschutz wirklich ernst nehmen. Das Gesetze greifen können, zeigt das Beispiel der gesetzlichen Regelung der Bestechung in Firmen. Durch das Gesetz wurde ein „Kavaliersdelikt“, das sogar durch Abschreibungen „abgesegnet“ wurde, als kriminelles Vergehen neu bewertet. Nachdem ein Vorstand durch Nichtbeachtung des neuen Gesetzes seinen Job verloren hat, bekommt das Thema jetzt genügend Beachtung auf der Vorstandsebene.
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